CEPs „on the move“

Der Valsartan-Vorfall und die Nitrosamin-Verunreinigungen in Arzneimitteln haben unseren Blick auf den Umgang mit Verunreinigungen in Wirkstoffen und Arzneimitteln nachhaltig verändert. Durch diese Vorgänge getriggert, gab es im CEP-Verfahren eine Reihe von Veränderungen. Mit diesem vom EDQM als CEP 2.0 bezeichneten Maßnahmenpaket soll die Qualitätssicherung im Antragsverfahren und bei Änderungen von CEPs verbessert und mehr Transparenz geschaffen werden. Dabei werden die im CEP enthaltenen Informationen an aktuelle Standards angepasst und neue Informationspflichten der Halter von CEPs gegenüber den Verwendern, also den Zulassungsinhabern, definiert. Folgende Aspekte sind betroffen:

  • Die Anforderungen an die Art und Qualität von Daten, die mit dem CEP-Antrag bei EDQM einzureichen sind. Das EDQM hat auch seine Leitlinie zu den Dossieranforderungen überarbeitet.
  • Es muss zukünftig klar unterschieden werden, ob die in einem CEP enthaltenen Prüfmethoden Alternativen oder zusätzliche Methoden darstellen.
  • Mögliche mutagene Verunreinigungen müssen im CEP mit ICH-M7-konformen Limits spezifiziert sein
  • Alle Restlösemittel der Klassen 2 und 3 müssen spezifiziert werden.
  • Neue Anträge werden zukünftig immer von 2 Gutachtern bewertet.
  • Die mit einem CEP bereitgestellten Informationen wurden weitreichend geändert.
  • Es gibt ein neues elektronisches Datenformat.
  • Als Maßnahme zur Verbesserung der Transparenz werden bisher vertrauliche Dokumente öffentlich zugänglich gemacht.
  • Die öffentliche CEP-Datenbank auf der EDQM-Website enthält jetzt zusätzliche Funktionen.

Zukünftig soll sichergestellt sein, dass die Verwender von CEPs Zugang zu allen Informationen haben, die sie brauchen, um ihren Obliegenheiten nachkommen zu können und auch über alle Änderungen informiert sind. Das EDQM hat dazu ein Dokument publiziert „CEP holder responsibilities towards their customers“. Einen ähnlichen Fokus hat auch Q&A-Papier der QWP bei der EMA: „QWP Questions and Answers (Q&A): how to use a CEP in the context of a Marketing Authorisation Application (MAA) or a Marketing Authorisation Variation (MAV)“, das eine Reihe von Aspekten im Umgang mit CEPs aufgreift. Im Vordergrund steht dabei die Verantwortungsabgrenzung. In dem Papier wird ähnlich wie in dem „Reflection paper on GMP and Marketing Authorisation Holders (EMA/419517/2021)“ aus dem Januar 2022, unmissverständlich klargestellt, dass die Verantwortung für die Qualität der Wirkstoffe immer beim Antragsteller (Marketing Authorisation Applikant, MAA), bzw. Zulassungsinhaber (Marketing Authorisation Holder, MAH) liegt. Der Tenor beider Dokumente ist, dass diese Verantwortung nicht delegier- oder teilbar ist.

Folgende Aspekte werden dabei in dem Q&A adressiert: 

  • Die Verantwortung der QP, die „QP-Declaration“ und die zugrundeliegenden Audits beim Wirkstoffhersteller; 
  • die Verantwortung, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Risikobewertungen für potenzielle Verunreinigungen für Wirkstoffe durchgeführt wurden und werden – insbesondere für genotoxische und/oder mutagene Verunreinigungen; 
  • die Verantwortung durch die Kontrollstrategie und angemessene Spezifikationen eine Kontrolle aller Verunreinigungen sicherzustellen; 
  • spezifische Aspekte beim Vorliegen von Polymorphismus sowie mikronisierten oder sterilen Wirkstoffen; 
  • virale Sicherheit und BSE; 
  • Spezifika für pflanzliche Arzneimittel. 

Ein besonderes Kapitel in dem Q&A adressiert Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten im Rahmen von Änderungen oder Revisionen sowie Zurücknahmen und Aufhebung von CEPs.

In unserem Webinar werden wir den Hintergrund des Zertifizierungsprozesses beim EDQM im Detail vorstellen und die aktuellen Fragestellungen aufgreifen, die sich aus den aktuellen Veränderungen beim EDQM und den Klarstellungen der EMA ergeben, sowie den zukünftigen Umgang des EDQM mit Verunreinigungen und CEPs generell, kritisch aufbereiten und Konsequenzen diskutieren, die sich aus veränderten Sichtweisen, Interpretationen und Abläufen ergeben.


Wer sollte teilnehmen? 

  • Mitarbeiter in Zulassungsabteilungen von Firmen in denen Informationen zu Wirkstoffen über CEPs bereitgestellt werden; 
  • Mitarbeiter bei Zulassungsinhabern und Herstellern, die für Risikobewertungen von Verunreinigungen verantwortlich sind; 
  • EU „Qualified Persons“; 
  • Verantwortungsträger bei pharmazeutischen Unternehmern; 
  • Verantwortungsträger und CMC-Mitarbeiter bei Wirkstoffherstellern; 

Dauer: ca. 120 Minuten
Vortragssprache: Deutsch (Folien z.T. Englisch)
Referent: Dr. Michael Felkel


Hinweis zum Kontingentabruf: Bei Buchung dieses hier beschriebenen Webinars wird je Teilnehmer eine Einheit abgezogen.


Speziell für Gruppen – Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Attraktive Spezialpreise oder Rabatte für ganze Teams oder kleine Gruppen.
  • Auf Anfrage bieten wir maßgeschneiderte Pakete, die optimal auf die Bedürfnisse Ihrer Abteilung oder Ihres Unternehmens abgestimmt sind.
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Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an info(at)alphatopics.de oder telefonisch – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Informationen
Kurs ID 10997
Referent
Zeitraum 25.09.2025
Kategorie Vertiefungswebinar
Sprache Deutsch
Status bestätigt
Preis 395.00 € zzgl. MwSt.
Kurszeiten
Donnerstag 10:00 – 12:00
Veranstaltungsort

Goto Webinar - Virtuelle Konferenzplattform

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