Was sind Sicherheitsdatenblätter?

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) ist das zentrale Element der Kommunikation in der Lieferkette für gefährliche Stoffe und Gemische. Es liefert dem beruflichen Verwender von Chemikalien wichtige Informationen zur Identität des Produkts, zu auftretenden Gefährdungen, zur sicheren Handhabung und zu Maßnahmen zur Prävention sowie im Gefahrenfall.

In welchen Situationen braucht man Sicherheitsdatenblätter? Wie sieht der gesetzliche Rahmen aus und wer darf sie erstellen? Hier finden Sie die Antworten auf diese Fragen!

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Wo sind die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter geregelt?

Aufbau und Bedeutung von Sicherheitsdatenblättern werden in der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II bzw. in der aktuell gültigen Fassung des Anhang II, der Änderungs-Verordnung (EG) 2020/878 beschrieben. Weitere chemikalienrechtliche Regulierung, die Beachtung finden sind die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und die Gefahrstoffverordnung.

Über den Autor
Dr. rer nat. Heidi Becker
Becker, Dr. rer nat. Heidi

Dr. rer nat. Heidi Becker ist regulatorische Toxikologin mit Promotion im Bereich Zelltoxikologie. In den vergangenen Jahren war sie sowohl in der chemischen Industrie als auch für das Umweltbundesamt tätig. Sie ist heute Senior Toxicologist bei THE FORCE CT GmbH.

Wer braucht Sicherheitsdatenblätter?

Ein Sicherheitsdatenblatt muss immer dann ungefragt dem Abnehmer eines Stoffes oder Gemisches zur Verfügung gestellt werden:

- wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllt oder

- wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar ist (vPvB) oder

- wenn der Stoff in die gemäß Artikel 59 Absatz 1 erstellte (SVHC-)Liste aufgenommen wurde

- wenn nicht als gefährlich eingestufte Gemische folgende Stoffe enthalten:

  • Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen, oder
  • für die Arbeitsplatzgrenzwerte festgelegt wurden.
  • Stoffe mit PBT und vPvB Eigenschaften,
  • Karzinogen Kategorie 2 eingestufte Stoffe oder
  • Reproduktionstoxische Stoffe (1A, 1B, 2) oder Wirkungen auf/über Laktation
  • sowie Haut- und Inhalationsallergen der Kategorie 1.

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Wer ist verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter zu erstellen?

Wer ist verpflichtet, Sicherheitsdatenblätter zu erstellen?

Händler, Hersteller und Importeur eines Produkts sind dazu verpflichtet, ein Sicherheitsdatenblatt in der offiziellen Amtssprache des entsprechenden Landes ihres Abnehmers zur Verfügung zu stellen – spätestens bei der ersten Lieferung. Verantwortlich für Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität des Sicherheitsdatenblatts ist der Lieferant des Produkts. Zu beachten ist, dass Sicherheitsdatenblätter nur von fachkundigen Personen erstellt werden dürfen.

Expertentipp

Expertentipp

Dr. rer nat. Heidi Becker: 

"Das Sicherheitsdatenblatt ist das wichtigste Instrument für die Informationsweitergabe in der Lieferkette. Es stellt eine vielfältige und dennoch übersichtliche Informationsquelle zur Weitergabe von sicherheits-, gesundheits- und umweltrelevanten Informationen für alle Verwender eines Produkts innerhalb der Lieferkette dar. Sicherheitsdatenblätter sind nicht nur wichtig für Unternehmen, sondern enthalten auch relevante Informationen für Behörden und Privatpersonen. Ein Sicherheitsdatenblatt soll es dem berufsmäßigen Verwender ermöglichen, die notwendigen Maßnahmen für den Gesundheits- und Umweltschutz sowie für die Sicherheit am Arbeitsplatz zu ergreifen."

Welche Personen dürfen Sicherheitsdatenblätter erstellen? Welche Qualifikationen braucht man dafür?

Welche Personen dürfen Sicherheitsdatenblätter erstellen? Welche Qualifikationen braucht man dafür?

Es gibt mehrere Personengruppen, die Sicherheitdatenblätter erstellen dürfen. Konkret handelt es sich hierbei um Hersteller oder Importeure von Chemikalien, im speziellen Mitarbeiter im Qualitätsmanagement, Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Umweltschutzbeauftragte.

Wichtig ist hierbei, dass sie entsprechende Qualifikationen vorweisen können. Neben einer Sachkunde, die von professionellen Sachkundigen erstellt werden muss, zählen Auffrischungslehrgänge zur gesetzlichen Mindestanforderung. Es ist also unerlässlich, dass regelmäßig Schulungen besucht werden. Bei uns können Sie sich umfangreich schulen lassen - egal, ob Sie ohne Vorkenntnisse den Einstieg ins Thema finden oder Ihre Kenntnisse auffrischen wollen.

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