WESCH & BUCHENROTH

Prof. Dr. iur. Martin W. Wesch

Prof. Dr. iur. Martin W. Wesch

hat in Tübingen Rechtswissenschaften, Philosophie, Neuere Geschichte, Volks- und Betriebswirtschaftslehre studiert. Nach seiner Promotion (»Neue Arbeitskampfmittel«), Referendariat u.a. beim Regierungspräsidenten in Dresden und Auslandstätigkeiten bei Kanzleien in den USA (Rochester/New York) und in Australien (Sydney) wurde er 1993 als Rechtsanwalt beim Landgericht und 1998 beim Oberlandesgericht in Stuttgart zugelassen. Seit 1993 war er in zwei größeren überörtlichen Sozietäten tätig. Von 1994 bis 2011 hatte er die Geschäftsführung der Gütegemeinschaft Pharma-Verpackung e.V. inne. 1997 spezialisierte er sich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Jahr 2001 gründete er in Stuttgart zusammen mit anderen Rechtsanwälten die auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei WESCH & BUCHENROTH. Seit 2002 ist er Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Universität Stuttgart. Für den ASW-BW ist er seit 2003 als Referent tätig, für den ASW-Nord seit 2017.

2005 qualifizierte er sich zum Fachanwalt für Medizinrecht. 2007 erhielt er für Publikationen zu Arzneimittelsicherheit und -qualität den Wallhäußer Preis. Er ist Beirat der Fachzeitschrift »pharmind« sowie Autor von mehr als 200 Veröffentlichungen in Büchern und Fachzeitschriften.