WESCH & BUCHENROTH

Prof. Dr. iur. Martin W. Wesch

Prof. Dr. iur. Martin W. Wesch

hat in Tübingen Rechtswissenschaften, Philosophie, Neuere Geschichte, Volks- und Betriebswirtschaftslehre studiert. Nach seiner Promotion (»Neue Arbeitskampfmittel«), Referendariat u.a. beim Regierungspräsidenten in Dresden und Auslandstätigkeiten bei Kanzleien in den USA (Rochester/New York) und in Australien (Sydney) wurde er 1993 als Rechtsanwalt beim Landgericht und 1998 beim Oberlandesgericht in Stuttgart zugelassen.

Fachanwalt für Arbeits- und Medizinrecht

Seit 1993 war er in zwei größeren überörtlichen Sozietäten tätig. Von 1994 bis 2011 hatte er die Geschäftsführung der Gütegemeinschaft Pharma-Verpackung e.V. inne. 1997 spezialisierte er sich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Im Jahr 2001 gründete er in Stuttgart zusammen mit anderen Rechtsanwälten die auf das Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei WESCH & BUCHENROTH. Seit 2002 ist er Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Universität Stuttgart. Für den ASW-BW ist er seit 2003 als Referent tätig, für den ASW-Nord seit 2017.

2005 qualifizierte er sich zum Fachanwalt für Medizinrecht. 2007 erhielt er für Publikationen zu Arzneimittelsicherheit und -qualität den Wallhäußer Preis. Er ist Beirat der Fachzeitschrift »pharmind« sowie Autor von mehr als 200 Veröffentlichungen in Büchern und Fachzeitschriften.

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